Hier erfahren Sie, wie Sie sich an der htw saar bewerben können und welche Unterlagen Sie nachweisen müssen. Online-Bewerbung
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Neue Studienbewerber und Studienbewerberinnen
Bestehende Studierende der htw saar
Bewerberinnen und Bewerber können im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten und unter bestimmten Voraussetzungen auch in ein höheres Semester zugelassen werden.
Die Bewerbung für ein höheres Semester erfolgt ebenfalls im Online-Portal.
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlesungsbeginn. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Prüfungsamtder htw saar.
Hauptverfahren
Nachrückverfahren
Zweites Nachrückverfahren
Zweitbewerbungen
Losverfahren
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Ablauf Studienplatzvergabe
Download:
Sommersemester: Bewerbungen für das Sommersemester müssen vollständig (einschließlich VPD) bis zum 15. Januar eines jeden Jahres vorliegen.
Bewerbungen sind immer ab Anfang Dezember des jeweiligen Vorjahres möglich.
Wintersemester: Bewerbungen für das Wintersemester müssen vollständig (einschließlich VPD) bis zum 15. Juli eines jeden Jahres vorliegen.
Bewerbungen sind immer ab Anfang Mai des jeweiligen Vorjahres möglich.
Hier finden Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen. Bewerbungsunterlagen
Daneben benötigen Sie für Ihre Bewerbung studiengangspezifische Anlagen.
Hier finden Sie Hinweise, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und praktische Tipps zur Nutzung des SIM-Portals – dem zentralen Online-Portal der htw saar für Ihre Bewerbung und Einschreibung.
Schritt 1: Wie registriere ich mich im Portal?
Schritt 2: Wie stelle ich einen Antrag zur Bewerbung oder Einschreibung?
Schritt 3: Wie nutze ich das SIM-Portal für mein Studium?
Für internationale Studienbewerber mit direkter Hochschulzugangsberechtigung gelten je nach angestrebtem Studiengang unterschiedliche sprachliche Mindestvoraussetzungen für die Zulassung an der htw saar. Folgende Deutsch-Nachweise werden u.a. anerkannt: DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), TestDaF, Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung, die an einem Studienkolleg absolviert wurde. Deutsches Sprachdiplom der KMK, Zweite Stufe Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht Goethe- Zertifikat C1, Goethe- Zertifikat C2/ Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts (GDS), Zeugnis "telc Deutsch C1 Hochschule"
Die vollständige Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie in der Sprachenrichtlinie der htw saar.
Wenn Sie in einem vorhergehenden Studienplatzvergabeverfahren bereits einen Studienplatz erhalten haben, ihn aber wegen Ableistung eines Dienstes nicht antreten konnten, werden Sie bevorzugt zum Studium zugelassen. Dazu muss der Studienplatz spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Studienplatzvergabeverfahren beantragt werden. Dienste sind insbesondere Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, mind. zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer oder ausschließliche Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren. Dienste müssen im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes angegeben und bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.
Die htw saar nimmt mit folgendem örtlich zulassungsbeschränkten Studienangebot am Dialogorientierten Serviceverfahren für grundständige Studienangebote teil:
- Architektur B.A.
Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren und zum Bewerbungsablauf sowie zu den Regeln zur Vergabe der Studienplätze erhalten Sie auf der Homepage https://hochschulstart.de. Hier werden Ihnen zahlreiche Informationen von der Registrierung bis zum abschließenden Bescheid, FAQs und vieles mehr zur Verfügung gestellt. Ihre Bewerbung können Sie über das SIM-Bewerberportal einreichen: zur Online Bewerbung
Wenn Ihnen im Laufe des Studienplatzvergabeverfahrens ein Studienplatz zugeteilt wurde, müssen Sie sich in einem nächsten Schritt immatrikulieren, also einschreiben. Der Zulassungsbescheid gilt nicht als Einschreibung! Die Immatrikulation ist über das SIM-Portal möglich. Bitte beachten Sie die Einschreibfrist auf Ihrem Zulassungsbescheid!
Mit der Immatrikulation werden auch die Beträge für den Sozialbeitrag und das Semesterticket fällig. Die Höhe des Semesterbeitrags und die Kontodetails zur Überweisung können durch Klick auf die Bewerbungskachel im SIM- Bewerbungsportal im Reiter “Gebühren” eingesehen werden.
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. SIM Saarland Hilfeseiten
Sie können sich mit und ohne Abschluss exmatrikulieren. Weitere Informationen finden Sie unten den folgenden Link: Exmatrikulation
Informationen zur eventuellen Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket finden Sie auf der Webseite des AStA
Als Gasthörerin oder Gasthörer (Studierende ohne Mitgliedschaft in der htw saar) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.
Die Gasthörerschaft kann über das SIM-Bewerbungsportal beantragt werden und ist in der Immatrikulationsordnung geregelt. Die Gebühren sind der entsprechenden Gebührenordnung zu entnehmen.
Wenn aus deinem Erststudium nicht die für deinen Wunsch-Masterstudiengang erforderlichen ECTS-Punkte vorhanden sind, kannst du diese fehlenden ECTS-Punkte in einem Harmonisierungssemester nachholen. Dein Studienplan mit den zu absolvierenden Modulen wird individuell mit der Studiengangsleitung abgestimmt.
Hochschulstart verarbeitet ausgewählte, bei unserer Hochschule eingegangene Daten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule haben nur auf die an ihre jeweilige Hochschule gerichteten Bewerbungen Zugriff, nicht jedoch auf Ihre weiteren Bewerbungen an anderen Hochschulen. Die Datensicherheit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit im DoSV finden Sie in der Datenschutzerklärung von Hochschulstart. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: hochschulstart.de
Wenn Sie sich in einer besonders schwerwiegenden persönlichen Situation befinden, die die sofortige Aufnahme ins Studium (1. Fachsemester) erfordert bzw. besondere soziale oder familiäre Gründe dies erfordern, besteht laut der Studienplatzvergabeverordnung Saarland die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Für solche begründeten Fälle wird eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vorgehalten- unabhängig von der Note. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt. Im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes müssen Sie die Anerkennung als Härtefall mit eingehender Begründung formlos beantragen und entsprechend belegen.
Bewerberinnen und Bewerber können im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten und unter bestimmten Voraussetzungen auch in ein höheres Semester zugelassen werden. Die Bewerbung für ein höheres Semester erfolgt ebenfalls im Online Portal.
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlesungsbeginn. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Prüfungsamtder htw saar.
Um an der htw saar zu studieren, brauchen Sie die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife oder von der zuständigen Schulbehörde (z. B. Ministerium für Bildung) als gleichwertig anerkannte Abschlüsse.
Vorläufigkeitsbescheinigung Fachhochschulreife
Informationen über die Aufnahme eines Studiums ohne Hochschulreife finden Sie hier
Wenn Ihnen im Laufe des Studienplatzvergabeverfahrens ein Studienplatz zugeteilt wurde, müssen Sie sich in einem nächsten Schritt immatrikulieren, also einschreiben. Der Zulassungsbescheid gilt nicht als Einschreibung! Die Immatrikulation ist über das SIM-Bewerbungsportal möglich. Bitte beachten Sie die Einschreibfrist auf Ihrem Zulassungsbescheid!
Mit der Immatrikulation werden auch die Beträge für den Sozialbeitrag und das Semesterticket fällig. Die Höhe des Semesterbeitrages und die Kontodetails zur Überweisung können durch Klick auf die Bewerbungskachel im SIM- Bewerbungsportal im Reiter “Gebühren” eingesehen werden.
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Während Ihres Studiums bietet das SIM-Studierendenportal Ihnen die Möglichkeit, eigenständig verschiedene Bescheinigungen, u. a. die Immatrikulationsbescheinigung, abzurufen. Nach Abruf der Bescheinigung können Sie diese entweder ausdrucken oder herunterladen und speichern.
Sofern alle Erst- und Zweitbewerbungen abgearbeitet sind und anschließend immer noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können erneut Bewerbungen im Anschluss an das zweite Nachrückverfahren abgegeben werden. Falls die Zahl der dann eingereichten Bewerbungen größer ist, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, muss unter den eingereichten Bewerbungen gelöst werden.
Sofern Sie sich für einen Master-Studiengang bewerben möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben bzw. in Kürze abschließen werden. Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist, reichen Sie bitte einen aktuellen Leistungsnachweis ein. In jedem Falle muss das abgeschlossene Bachelor-Studium spätestens zur Immatrikulation (Mitte bis Ende Oktober für das Wintersemester bzw. Mitte bis Ende April für das Sommersemester) nachgewiesen werden.
Mit Verordnung über die Studienplatzvergabe vom 19. November 2019 (§25(8) i.V.m Anlage 8) wurde die Anwendung eines sog. „Länderübergreifenden Abiturnotenausgleichs“ geregelt. Der Notenausgleich der Abiturnoten findet erstmals ab dem Wintersemester 2020/21 statt. Er dient zur Gewährleistung der erforderlichen, annähernden Vergleichbarkeit der Abiturdurchschnittsnoten im Verhältnis der Länder zueinander (Länderausgleichssubtrahend). Der Länderausgleichssubtrahend wird auf Basis der vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen veröffentlichten, drei aktuellsten Auswertungen der Abiturnoten im Ländervergleich ermittelt. Die verfahrensrelevante Note (Verfahrensnote) im Studienplatzvergabeverfahren kann dementsprechend von der von Ihnen angegebenen Abiturnote abweichen! Die Umrechnungstabelle finden Sie unter nachfolgendem Link: Umrechnungstabelle
Ende August/Anfang September werden die im Hauptverfahren nicht besetzten Studienplätze neu vergeben. Im Hauptverfahren abgelehnte Bewerber nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Auch hier müssen die zugelassenen Bewerber sich innerhalb einer Frist von ca. zwei bis drei Wochen immatrikulieren.
Zweites Nachrückverfahren: Sofern ca. Ende September immer noch freie Kapazitäten zur Verfügung stehen, werden die im ersten Nachrückverfahren nicht besetzten Studienplätze in einem weiteren Nachrückverfahren vergeben.
Bei der Vergabe der Studienplätze ist ggf. die Durchschnittsnote ein wichtiges Auswahlkriterium. Die Vergabeverordnung sieht deshalb die Möglichkeit vor, in Sonderfällen auf Antrag dieses Kriterium zu verbessern. Eine solche Ausnahmesituation ist gegeben, wenn der Bewerber aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen. Die Verbesserung der Durchschnittsnote muss durch Schulgutachten nachgewiesen werden.
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Zugang zu den Studiengängen der htw saar, ohne die allgemeine oder Fachhochschulreife absolviert zu haben. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Studieren ohne Hochschulreife
Bewerber, die dem Bundeskader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Saarbrücken (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Saarbrücken als Studienort gebunden sind (Spitzensportler), nehmen im Rahmen einer Sonderquote von 2 Prozent der festgesetzten Zulassungszahl am lokalen Zulassungsverfahren der htw saar teil. Die Eigenschaft als Spitzensportler sowie die Zugehörigkeit zum Bundeskader einer Schwerpunktsportart des OSP ist durch eine Bescheinigung des OSP nachzuweisen.
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Zugang zu den Studiengängen der htw saar, ohne die allgemeine oder Fachhochschulreife absolviert zu haben. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Studieren ohne Hochschulreife
Für bestimmte Studiengänge muss ein studiengangbezogenes Praktikum abgeleistet werden. Weitere Informationen zu Art und Inhalt eines benötigten Praktikums erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Vorpraktikum
Downloads:
Zulassungsantrag
Sie stellen einen Zulassungsantrag für einen Studiengang, indem Sie sich online für Ihren Wunschstudiengang bewerben.
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Viele Studiengänge der htw saar sind zulassungsbeschränkt, d. h. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Die Bewerbung erfolgt online über das SIM-Bewerbungsportal der htw saar.
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Die Liste der zulassungsfreien Bachelorstudiengänge (1. Fachsemester) finden Sie unter folgendem Link: Zulassungsfreie Studiengänge
Sie können sich direkt im SIM-Bewerbungsportal über den Punkt “Direktimmatrikulationˮ auf diese bewerben: Direktimmatrikulation
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Erststudium, d. h. ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland, erfolgreich abgeschlossen haben, können für das erste Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengangs im Rahmen einer besonderen Quote ausgewählt werden. Zur Prüfung, ob eine Berücksichtigung innerhalb dieser Quote möglich ist, ist mit dem Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes eine gesonderte Begründung für das Zweitstudium mit einzureichen.