Wichtig: Erst ordentlich zurückmelden bzw. immatrikulieren
Sie müssen sich immer zuerst ordentlich zurückmelden, bevor wir Ihren Zusatzantrag bearbeiten können. Das bedeutet: Erst wenn der Semesterbeitrag überwiesen ist (die Höhe des Beitrags bleibt unverändert), kann der Antrag auf ein Studieren in Teilzeit geprüft werden.
Das genaue Vorgehen für die einzelnen Fächer ist durch die Prüfungsordnungen geregelt. Informieren Sie sich bitte anhand Ihrer Prüfungsordnung oder bei Ihrer Studienfachberatung.
Bitte erkundigen Sie sich vor Einschreibung und Überweisung des Semesterbeitrags, ob Sie zum Studieren in Teilzeit berechtigt sind. Der Semesterbeitrag kann nicht jederzeit zurückerstattet werden.
Antragstellung
Um in Teilzeit zu studieren, müssen Sie einen begründeten Antrag per E-Mail an studierendenservice@htwsaar.de stellen. Die Genehmigung wird immer nur für ein Semester erteilt und muss jedes Semester erneut beantragt werden.
Dem Antrag müssen Sie entsprechend der Antragsgründe Nachweise beifügen, ohne die wir Ihren Antrag nicht bearbeiten können.
Gründe fürs Studieren in Teilzeit
- Berufstätigkeit (Nachweis über den Umfang der Beschäftigung mit der Hälfte der tariflichen Beschäftigungszeit oder zwischen 15 und 25 Arbeitsstunden pro Woche)
- Schwangerschaft / Mutterschutz (Ärztliche Bescheinigung beifügen)
- Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes beifügen)
- Betreuung / Pflege von Angehörigen (Nachweis beifügen, z.B. ärztliche Bescheinigung)
- Krankheit / Behinderung (Ärztliche Bescheinigung beifügen)
- sonstige vergleichbare Gründe, insbesondere Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung (Belege beifügen, genaue Darlegung der Art der Gründe auf der Rückseite des Formulars)
Fristen
Bei einigen Studiengängen müssen Semester in Teilzeit spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rückmeldefrist beantragt werden.